Ist Retusche eine KI-Manipulation? Was Freistellen, Farbkorrektur und Hintergrundtausch bei der KI-Kennzeichnung sind
Von Max, Leitung KundenbetreuungVeröffentlicht Aktualisiert 6 Min. Lesezeit
Nein. Retusche eines echten Fotos, also Freistellen, Farbkorrektur, Staub- und Faltenentfernung oder die Hollowman-Montage aus zwei Aufnahmen, ist keine KI-Manipulation im Sinne der KI-Verordnung, auch wenn die Werkzeuge KI nutzen. Kennzeichnungspflichtig wird ein Bild erst, wenn KI einen fotorealistischen Inhalt erzeugt oder die Bildaussage wesentlich verändert. Gefragt werden wir das inzwischen bei fast jedem Auftrag, in dem eine Szene vorkommt.
Warum die Frage seit August 2026 auf dem Tisch liegt
Fast jedes Bildbearbeitungsprogramm arbeitet inzwischen mit KI: Auswahlen, Objektentfernung, Rauschminderung, generative Füllung. Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, und Händler fragen sich, ob damit jedes bearbeitete Produktbild ein Label braucht.
Die Verordnung selbst zieht die Grenze: Die Kennzeichnungspflicht der Anbieter gilt nicht, soweit KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen oder die Eingabedaten und deren Semantik nicht wesentlich verändern (Art. 50 Abs. 2 Satz 3). Die Offenlegungspflicht der Betreiber greift nur bei Deepfakes, also bei Inhalten, die etwas Reales zeigen und fälschlich als echt erscheinen (Art. 3 Nr. 60, Art. 50 Abs. 4). Quelle: EUR-Lex, Abruf 20.09.2026.
In der Abstimmung mit Händlern geht es selten um den Grenzfall, fast immer um denselben Punkt: Darf ein Freisteller, der mit einem KI-Werkzeug ausgeschnitten wurde, noch als Foto gelten? Wir legen dafür offen, welcher Arbeitsschritt mit welchem Werkzeug gemacht wurde, und stufen ihn nach der Tabelle weiter unten ein. Wer das dokumentiert hat, muss bei einer Rückfrage nicht argumentieren, sondern kann es zeigen. Wie weit die Farbkorrektur dabei gehen darf, führt der Beitrag Farbtreue bei Produktfotos aus.

Marktplätze lesen das genauso. Kaufland schreibt, dass KI-retuschierte oder bearbeitete Bilder kein Label brauchen und die Pflicht erst greift, wenn der Eindruck einer realen Person oder eines realen Ereignisses entsteht (Kaufland Global Marketplace, Beitrag vom 23.07.2026, Abruf 20.09.2026). Amazon nimmt echte Personen, die mit KI-Werkzeugen bearbeitet wurden, ausdrücklich von der Metadaten-Kennzeichnung aus (Mitteilung im Seller Forum, Juli 2026).
Tabelle: Bearbeitungsart, Einstufung, Beispiel
Entscheidend ist, was am Ende im Bild steht, nicht welches Werkzeug es erzeugt hat. Die Tabelle ordnet die üblichen Arbeitsschritte in der Produktbildbearbeitung ein; die Spalte zum IPTC-Feld Digital Source Type zeigt, wie Sie die Bearbeitung maschinenlesbar dokumentieren.
Entscheidend ist, was am Ende im Bild steht: Freistellen, Farbkorrektur und Staubentfernung bleiben Standardbearbeitung, eine generierte Szene oder ein virtuelles Model nicht.

| Bearbeitung | Einstufung nach unserer Lesart | Beispiel | Digital Source Type |
|---|---|---|---|
| Freistellen auf Weiß oder transparent | Standardbearbeitung, keine Kennzeichnung | Hauptbild für Amazon oder Kaufland aus der Studioaufnahme | digitalCapture, mit Retusche humanEdits |
| Farbkorrektur, Weißabgleich, Belichtung | Standardbearbeitung, keine Kennzeichnung | Abgleich der Serie auf einen Farbstand, Referenz ist der echte Artikel | humanEdits |
| Staub, Kratzer, Fusseln, Klammern entfernen | Standardbearbeitung, keine Kennzeichnung | Halterung unter dem Schuh, Faden am Saum, Fingerabdruck auf dem Glas | humanEdits |
| Schatten oder Spiegelung hinzufügen | Standardbearbeitung, keine Kennzeichnung | Natürlicher Bodenschatten unter dem Freisteller | humanEdits |
| Hollowman-Montage aus zwei Aufnahmen | Zusammengesetzte echte Aufnahmen, keine Kennzeichnung | Innenkragen aus der zweiten Aufnahme in die Außenansicht montiert | compositeCapture |
| Fokus-Stacking, HDR, Panorama | Zusammengesetzte echte Aufnahmen, keine Kennzeichnung | Schmuck mit durchgehender Schärfe aus einer Aufnahmereihe | computationalCapture (automatisch verrechnete Aufnahmereihe) |
| Schärfung, Rauschminderung, Hochskalieren per KI | Algorithmische Verbesserung ohne Inhaltsänderung, keine Kennzeichnung | Detailbild auf Marktplatzgröße rechnen | algorithmicallyEnhanced |
| Farbvariante durch Umfärben | Zulässig nur, wenn die Variante real so existiert; sonst Irreführung | Sofa in vier Stoffen, nur einer fotografiert | humanEdits; Hinweis im Listing empfohlen |
| Hintergrund durch fotografierten Studiohintergrund ersetzt | Standardbearbeitung, keine Kennzeichnung | Freisteller auf neutralem Verlauf | compositeCapture |
| Hintergrund durch KI-generierte fotorealistische Szene ersetzt | Deepfake, kennzeichnungspflichtig | Produkt scheinbar auf einer Terrasse, die nie fotografiert wurde | compositeWithTrainedAlgorithmicMedia |
| Produktteile per KI hinzugefügt oder verändert | Manipulation und Irreführung, kennzeichnungspflichtig | Zusätzlicher Anschluss, andere Form, glattere Oberfläche | compositeWithTrainedAlgorithmicMedia |
| KI-generierte Person trägt das Produkt | Deepfake, kennzeichnungspflichtig, bei Amazon per Metadaten | Virtuelles Model in der echten Jacke | compositeWithTrainedAlgorithmicMedia oder trainedAlgorithmicMedia |
Retusche und KI-Kennzeichnung: die Grenze in vier Fragen
- Existiert alles, was das Bild zeigt, genau so in der Realität? Produkt, Farbe, Zubehör, Umgebung.
- Zeigt das Bild den Artikel so, wie er geliefert wird? Eine geglättete Oberfläche oder ein entferntes Detail ist keine Retusche mehr, sondern eine andere Ware.
- Hat KI Bildinhalt hinzugefügt, der nie vor der Kamera war? Dann ist die Bildaussage verändert.
- Würde ein Kunde die Szene für ein Foto halten? Wenn ja und KI hat Inhalt hinzugefügt, ist es ein Deepfake.

Ein Nein bei den ersten beiden Fragen bedeutet Irreführung, unabhängig von KI: Nach dem Wettbewerbsrecht darf ein Produktbild keine Eigenschaften vortäuschen, die der Artikel nicht hat. Die KI-Kennzeichnung heilt das nicht; ein gekennzeichnetes Bild mit falscher Produktform bleibt unzulässig.
Was Marktplätze bei der Bearbeitung zusätzlich verlangen
Amazon verlangt für das Hauptbild ein Foto des tatsächlichen Produkts auf reinweißem Hintergrund ohne Texte, Logos und Wasserzeichen; Retusche ist üblich, Zubehör, das nicht zum Lieferumfang gehört, darf nicht gezeigt werden (Amazon-Hilfe zu Produktbildern, Abruf 20.09.2026).
eBay untersagt Katalog- und Standardbilder bei Gebrauchtware, weil das Bild den Zustand zeigen muss (eBay-Hilfe „Bilder zu Angeboten hinzufügen“, Abruf 20.09.2026). Zalandos Nachbearbeitungsleitfaden verlangt, dass dauerhafte Merkmale von Models wie Narben, Muttermale oder Tätowierungen nicht retuschiert werden, während vorübergehende Hautunreinheiten zu entfernen sind (Zalando Partner University, „Visual content and post-production guide“, Stand 03.03.2025).
Eine Abwägung steht bei fast jedem Hintergrundtausch an. Ein gerechneter Verlauf hinter dem Freisteller ist Standardbearbeitung, eine erzeugte Terrasse ist es nicht. Beide sehen auf dem Bildschirm zunächst gleich harmlos aus. Wir arbeiten deshalb mit fotografierten Hintergrundflächen aus dem eigenen Bestand, solange nicht ausdrücklich eine gekennzeichnete KI-Szene bestellt ist.

Marktplätze verlangen das Foto des tatsächlichen Produkts ohne fremdes Zubehör; bei Gebrauchtware zählt der Zustand, bei Models bleiben dauerhafte Merkmale unretuschiert.

Hollowman und Freisteller: Montage, aber keine KI-Manipulation
Die Hollowman-Bildbearbeitung setzt zwei echte Aufnahmen zusammen: die Außenansicht auf der Puppe und den Innenkragen, der nach dem Ausschnitt der Puppe sichtbar wird. Es entsteht ein Bild, das die Ware zeigt, wie sie ist, nur ohne Puppe; nichts wird erfunden. Dasselbe gilt für Freisteller mit gerechnetem Schatten. In der Herkunftskennzeichnung heißt das compositeCapture: mehrere echte Quellen, keine generierte. Wie wir Montagen und Retusche ausführen und in den Metadaten dokumentieren, steht auf der Seite Bildmontage und Retusche; die Aufnahmetechnik erklärt der Beitrag Produktfotos mit Hollow-Man-Technik.
Häufige Fehler
- Jedes bearbeitete Bild vorsorglich als KI-generiert labeln: Das entwertet echte Fotos und verwirrt Kunden.
- Generative Füllung für fehlende Produktteile nutzen und das Ergebnis als Foto ausgeben.
- Farbvarianten umfärben, ohne die reale Variante zu prüfen: Reklamationen folgen.
- Metadaten beim Export entfernen: Damit verschwindet auch der Nachweis, dass das Bild eine Aufnahme ist.
- Retusche ohne Protokoll: Bei Rückfragen des Marktplatzes fehlt der Beleg, was verändert wurde.
Ein Protokoll je Bildsatz kostet wenig und erspart genau diese Rückfragen: Darin steht, ob freigestellt, farbkorrigiert oder montiert wurde und aus welchen Quellen das Bild besteht. Wir liefern diese Angaben als IPTC-Felder im Bild mit, damit sie beim Hochladen nicht verloren gehen, und hinterlegen bei jedem Bild zusätzlich den C2PA-Herkunftsnachweis; was sonst noch dazugehört, listet das Datenpaket zum Produktbild auf.
Kurz gefasst
Retusche echter Fotos ist Standardbearbeitung und nach unserer Lesart nicht kennzeichnungspflichtig. Kennzeichnungspflichtig wird ein Bild, wenn KI fotorealistischen Inhalt erzeugt oder die Bildaussage verändert: generierte Szene, virtuelles Model, erfundene Produktdetails. Hollowman, Fokus-Stacking und Freisteller sind Montagen aus echten Aufnahmen, keine KI-Manipulation. Irreführung bleibt unabhängig von KI verboten: Das Bild zeigt nur, was der Artikel hat. Digital Source Type und C2PA dokumentieren, was bearbeitet wurde.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Antworten auf die Fragen, die Händler und Hersteller uns am häufigsten stellen.
Ist Retusche eine KI-Manipulation?
Nein. Retusche bereitet ein echtes Foto auf: Freistellen, Farbkorrektur, Entfernen von Staub oder Halterungen. Art. 50 Abs. 2 KI-VO nimmt KI-Systeme aus, die eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen und die Bildaussage nicht wesentlich verändern. Eine KI-Manipulation liegt erst vor, wenn Inhalt erzeugt oder die Aussage des Bildes verändert wird.
Muss ich retuschierte Produktbilder kennzeichnen?
Nach unserer Lesart nicht, wenn das Bild den echten Artikel zeigt und die Bearbeitung ihn nur sauber darstellt. Kaufland formuliert es so: KI-retuschierte oder bearbeitete Bilder brauchen kein Label; die Pflicht greift beim Eindruck einer realen Person oder eines realen Ereignisses, der künstlich erzeugt wurde (Beitrag vom 23.07.2026).
Gilt die Hollowman-Bildbearbeitung als KI-Bild?
Nein. Beim Hollowman werden zwei echte Aufnahmen zusammengesetzt, Außenansicht und Innenkragen; nichts wird generiert. Für Freisteller mit gerechnetem Schatten gilt dasselbe. In der IPTC-Herkunftskennzeichnung ist das compositeCapture, eine Montage aus fotografierten Quellen. Erst wenn KI die Innenansicht oder ein Model erfindet, wechselt die Einstufung zu kennzeichnungspflichtig.
Was darf ein Produktbild-Retuschedienst verändern?
Alles, was die Darstellung des echten Artikels verbessert, ohne ihn zu verändern: Ausschnitt, Hintergrund, Farbstand nach Referenz, Staub, Kratzer aus dem Transport, Halterungen, Schatten. Nicht erlaubt sind Änderungen an Form, Material, Oberfläche oder Lieferumfang, weil das Bild dann eine andere Ware zeigt als die gelieferte.
Wann wird aus Bildbearbeitung ein Deepfake?
Wenn KI einen fotorealistischen Inhalt erzeugt, der etwas Reales zeigt und für echt gehalten werden könnte: eine generierte Umgebung um das Produkt, ein virtuelles Model, ein hinzugefügtes Produktdetail. Art. 3 Nr. 60 KI-VO nennt drei Kriterien: Ähnlichkeit mit Realem, reale Existenz des Gezeigten und der falsche Eindruck von Echtheit.
Darf ich Farbvarianten per Bildbearbeitung erzeugen?
Nur, wenn die Variante genau so existiert und der Farbstand am realen Artikel geprüft wurde. Dann ist das Umfärben eine Bearbeitung des echten Fotos, kein Deepfake. Weicht die umgefärbte Darstellung vom gelieferten Artikel ab, droht Irreführung nach dem Wettbewerbsrecht, und Reklamationen wegen Farbabweichung häufen sich.
Wie dokumentiere ich die Bearbeitung eines Produktbilds?
Mit dem IPTC-Feld Digital Source Type (digitalCapture, humanEdits, compositeCapture oder compositeWithTrainedAlgorithmicMedia) und, wo möglich, mit einem C2PA-Manifest, das jede Aktion wie Freistellung, Farbkorrektur oder Montage signiert festhält. Dazu bewahren Sie die Rohdaten auf. So belegen Sie bei Rückfragen, dass das Bild eine Aufnahme ist.
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