Ratgeber · Marktplätze und Bildrichtlinien

Ratgeber zu Marktplätzen und Bildrichtlinien

Amazon, eBay, Zalando, Otto, Kaufland: Bildregeln, Hauptbild, Galerie, Kennzeichnung.

  • Preis pro BildFreisteller ab 12 €, Hollowman ab 15 €
  • Ware per Paketaus DE, AT, CH
  • Marktplatz-AnforderungenAmazon, eBay, Zalando, Otto
  • Uneingeschränkte Nutzungsrechtenach Zahlungseingang, alle Kanäle

Kurz gefasst

Die Ratgeber zu Marktplätzen erklären die Bildregeln von Amazon, eBay, Zalando, Otto und Kaufland: Hauptbild, Galerie und Kennzeichnung. Eine Übersicht aller Kanäle mit Quellen steht auf der Seite Anforderungen der Marktplätze. Jeder Bildsatz aus dem Studio wird vor der Lieferung gegen diese Regeln geprüft, siehe Produktfotos für Amazon und eBay. Bestehende Listings prüft das Bildaudit für Marktplatz-Listings; neue Bilder gibt es zum Preis pro Bild.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Antworten auf häufige Fragen zu Marktplätze und Bildrichtlinien.

  • Welche Regeln gelten für das Hauptbild auf Amazon?

    Amazon verlangt für das Hauptbild einen reinweißen Hintergrund, ein echtes Foto der Ware ohne Zusatztexte, Logos oder Wasserzeichen und eine Ware, die den größten Teil der Bildfläche füllt. Für die Zoomfunktion braucht das Bild auf der längsten Seite genug Pixel. Die genauen Werte mit Quelle und Stand stehen im Ratgeber zu den Amazon-Richtlinien.

  • Unterscheiden sich die Bildregeln von eBay, Zalando und Otto?

    Ja, jeder Marktplatz hat eigene Vorgaben zu Hintergrund, Format, Mindestgröße und Zahl der Bilder. Beim Hintergrund ist eBay freier als Amazon, Zalando arbeitet mit festen Ansichten, und Otto sieht einen Freisteller oder einen hellen, neutralen Grund vor. Eine Übersicht aller Kanäle mit Quellen steht auf der Seite zu den Marktplatz-Anforderungen.

  • Was passiert, wenn ein Produktbild gegen die Regeln verstößt?

    Ein Verstoß im Hauptbild kann dazu führen, dass ein Angebot in der Suche schlechter erscheint oder gesperrt wird, bis das Bild ersetzt ist. Zusatzbilder werden meist weniger streng geprüft, fallen aber bei Kunden auf. Unser Marktplatz-Bildaudit prüft bestehende Listings gegen die Regeln und liefert eine Liste der Bilder, die ersetzt werden sollten.

  • Müssen KI-Bilder auf Marktplätzen gekennzeichnet werden?

    Ja, nach Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026 Pflichten zur Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte, und mehrere Marktplätze setzen eigene Kennzeichnungen um. Wir liefern KI-Szenen mit Metadaten zur Herkunft und einem Hinweis, der zum jeweiligen Marktplatz passt. Die aktuellen Regeln mit Quelle stehen im Ratgeber zur KI-Kennzeichnung.

  • Liefern Sie die Bilder passend für mehrere Marktplätze?

    Ja, aus einer Aufnahme entstehen auf Wunsch Fassungen für mehrere Kanäle, etwa ein Hauptbild auf Weiß für Amazon und eine freiere Fassung für den eigenen Shop. Format, Größe, Dateinamen und Hintergrund richten wir nach den Regeln des jeweiligen Marktplatzes aus. Nennen Sie uns in der Anfrage die Kanäle, dann planen wir die Fassungen mit ein.