Ratgeber · Recht und Nachweise
Ratgeber zu Recht und Nachweisen
Bildrechte, KI-Kennzeichnung nach Art. 50, GPSR, Produktpass, C2PA und IPTC.
- Preis pro BildFreisteller ab 12 €, Hollowman ab 15 €
- Ware per Paketaus DE, AT, CH
- Marktplatz-AnforderungenAmazon, eBay, Zalando, Otto
- Uneingeschränkte Nutzungsrechtenach Zahlungseingang, alle Kanäle
Kurz gefasst
Die Ratgeber zu Recht und Nachweisen behandeln Bildrechte, KI-Kennzeichnung nach Art. 50, GPSR, Produktpass, C2PA und IPTC. Rechtliche Aussagen geben den Stand der genannten Quellen mit Abrufdatum wieder und ersetzen keine Rechtsberatung; das Datenpaket zu jedem Bild liefert Dateinamen, IPTC, C2PA-Nachweis und Zuordnung, KI-Szenen um das echte Produkt kommen gekennzeichnet. Wer Bilder statt Tipps braucht, findet den Preis pro Bild auf der Preisseite und schickt eine Anfrage mit Warenart und Stückzahl.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Antworten auf häufige Fragen zu Recht und Nachweise.
Darf ich Herstellerbilder in meinem Shop verwenden?
Herstellerbilder dürfen Sie nur verwenden, wenn der Hersteller oder der Fotograf Ihnen die Nutzung erlaubt hat, am besten schriftlich. Ohne diese Erlaubnis verletzt die Verwendung das Urheberrecht, und Abmahnungen sind möglich. Eigene Produktfotos vermeiden das Problem. Bei uns erhalten Sie nach Zahlungseingang zeitlich unbefristete und uneingeschränkte Nutzungsrechte; bei Aufnahmen mit echten Models gilt die mit der Model-Agentur vereinbarte Lizenz.
Was ist C2PA?
C2PA ist ein offener Standard, mit dem eine Bilddatei ihre Herkunft und ihre Bearbeitungsschritte nachweisbar mitführt. Ein Prüfprogramm zeigt, wer das Bild erstellt hat, ob es mit einer Kamera aufgenommen oder künstlich erzeugt wurde und was danach geändert wurde. Bei uns ist dieser Herkunftsnachweis zusammen mit den IPTC-Metadaten in jedem Bild hinterlegt.
Welche Angaben gehören in die IPTC-Metadaten?
In die IPTC-Metadaten gehören mindestens Urheber, Rechteinhaber, eine Bildbeschreibung und Stichwörter, bei Produktfotos dazu Artikelnummer oder GTIN. Google zeigt Urheber und Bildnachweis aus diesen Feldern in der Bildersuche an. Wir füllen die Felder für jedes Bild aus und liefern sie im Datenpaket mit, damit die Angaben beim Hochladen erhalten bleiben.
Was verlangt die GPSR für Produktbilder?
Die Produktsicherheitsverordnung GPSR verlangt, dass Verbraucher im Onlinehandel Angaben zu Hersteller, Produkt und Sicherheitshinweisen vor dem Kauf sehen. Bilder von Typenschild, Kennzeichnung und Warnhinweisen helfen, diese Angaben nachvollziehbar zu zeigen. Wir fotografieren diese Details auf Wunsch als eigenen Bildsatz; die rechtliche Bewertung Ihrer Angaben ersetzt das nicht.
Brauche ich eine Einwilligung, wenn Personen auf Produktbildern zu sehen sind?
Ja, wer eine erkennbare Person im Shop oder in der Werbung zeigt, braucht deren Einwilligung, in der Regel als schriftliches Model-Release. Darin steht, für welche Kanäle und wie lange die Bilder genutzt werden dürfen. Bei Aufnahmen mit Model im Studio regeln wir das Release vor dem Termin, die Lizenz wird mit der jeweiligen Model-Agentur vereinbart; bei Handmodels gilt dasselbe, sobald die Person erkennbar ist.