Recht und Nachweise

GS1 und GDSN: Welche Anforderungen gelten für Produktbilder von Herstellern?

Von Max, Leitung KundenbetreuungVeröffentlicht Aktualisiert 6 Min. Lesezeit

Im deutschen GDSN-Zielmarkt gilt seit Februar 2023: Wer neue Konsumenteneinheiten aus Food und Near-Food an den Handel liefert, stellt je GTIN ein Produktbild bereit. Die Vorderansicht braucht laut GS1 Germany mindestens 2.401 Pixel an einer Seite, als JPG in ECI RGB V2 mit genau einem Beschneidungspfad und einem Dateinamen aus GTIN, Bildkategorie und Version.

Wen die Bildpflicht im GDSN betrifft

Das GDSN (Global Data Synchronisation Network) ist ein weltweiter Verbund von Stammdatenpools: Der Hersteller stellt Artikeldaten einmal in seinen Datenpool ein, der Handel ruft sie ab. GS1 Germany zählt rund 30 Datenpools mit mehr als 25.000 angeschlossenen Unternehmen (Anwendungsempfehlung Version 5.2, 2023).

Seit Februar 2023 ist das Produktbild dort für neue Konsumenteneinheiten aus Food und Near-Food Pflicht; schon seit März 2021 weist das System auf fehlende Bilder hin. Beschlossen hat das die Community unter Leitung des GS1 Germany Data Excellence Boards, so der Onepager zur GDSN-Bildverpflichtung von GS1 Germany (08/2022, abgerufen 21.10.2026). Hersteller anderer Warengruppen trifft diese Pflicht nicht; ob ein Handelspartner die Bilder trotzdem im GS1-Format verlangt, steht in seinen eigenen Vorgaben.

FallWas gefordert istQuelle
Neue Konsumenteneinheit Food oder Near-Foodmindestens ein Produktbild je GTIN, VorderansichtOnepager Bildverpflichtung, 08/2022
Sichtprüfung durch GS1 DQXzusätzliche Bilder aus anderen Perspektiven oder die Etiketten selbst; technische Anforderungen seit 05.01.2026Infoblatt GDSN-Bildverpflichtung und DQX
Weitere Ansichten (Rückseite, Seiten, Nährwerte, 360°)freiwillig, mit eigenen BildkategorienAnwendungsempfehlung Version 5.2
Alle Quellen von GS1 Germany, abgerufen am 21.10.2026.

Die technischen Anforderungen an das Produktbild

Die Einzelheiten stehen in der Anwendungsempfehlung „Produktabbildungen und Media Assets“ von GS1 Germany, Version 5.2. Sie stützt sich auf den globalen GS1-Standard für Produktbilder und gilt für den deutschen Zielmarkt:

Rotes Thekendisplay aus Karton mit aufgestelltem Aufsteller, darin zwölf Faltschachteln geriebener Meerrettich, schräg von vorn vor Weiß
Ein Display wie dieses ist für GS1 eine Handelseinheit und hat eigene Bildkategorien, getrennt von der einzelnen Faltschachtel.
MerkmalAnforderung laut GS1 Germany
BildkategorieVorderansicht mit Perspektive oder Aufsicht (C1C1, bevorzugt) oder frontal ohne Perspektive (C1N1, etwa für Planogramme)
Größemindestens 2.401 Pixel Höhe oder Breite bei 300 ppi; für Druck bis A0 empfohlen 4.800 Pixel
FormatJPG in maximaler Qualität (Komprimierungsfaktor 12)
FarbraumECI RGB V2 mit 8 Bit pro Kanal
Beschneidungspfadgenau ein Pfad, geschlossen, umschließt das ganze Produkt, benannt, etwa „Pfad 1“
Hintergrundneutral, etwa weiß; keine Requisiten, Hilfsmittel oder Personen
RandMotiv zentriert, Ränder laut Empfehlung höchstens 5 % der Arbeitsfläche, Hintergrund weiß
Mobile Ready Hero ImageVariante für kleine Bildschirme mit den Kernmerkmalen, mindestens 600 Pixel
Quelle: GS1 Germany, Anwendungsempfehlung „Produktabbildungen und Media Assets (FMCG)“, Version 5.2 (2023), Kapitel 2.1 und 2.2; Onepager 08/2022. Abgerufen am 21.10.2026.

Was nicht ins Stammdatenbild gehört

Die Anwendungsempfehlung listet Eigenschaften, die ein GDSN-Bild nicht haben soll. Ein Teil ist reine Dateitechnik, ein anderer betrifft die Ware selbst:

  • Alphakanäle und Ebenen, Lineale und Hilfslinien
  • Wasserzeichen, Fingerabdrücke, Staub und Kratzer
  • gestauchte Produkte und hochgerechnete Dateien
  • künstlich erzeugte Standschatten, möglichst auch Spiegelungen
  • Mindesthaltbarkeitsdaten, Chargen und Gewinnspielcodes
  • Prüfsiegel mit Prüfnummer oder Gültigkeitszeitraum, etwa von Stiftung Warentest oder Ökotest; sie gehören als eigene Grafikdatei dazu
  • Hinweise ohne Produktbezug wie ein Rezept der Woche oder eine Promotion
  • Jahrgangsangaben, etwa bei Wein
Flasche Teppichreiniger mit schwarzem Verschluss frontal vor Weiß, am unteren Rand ein aufgedrucktes Datum mit Chargennummer
Unten auf der Flasche steht ein Datums- und Chargenaufdruck. In ein GDSN-Bild gehört er laut GS1 Germany nicht.

Wir fragen vor der Aufnahme, ob es ein Muster ohne Datums- und Chargenaufdruck gibt. Wenn nicht, entfernen wir den Aufdruck in der Retusche erst nach Ihrer Freigabe, weil das Bild sonst etwas zeigt, das so nicht im Regal steht. Fest aufgedruckte Prüfsiegel sprechen wir ebenfalls vorher mit Ihnen ab.

Der Dateiname nach GS1: GTIN, Bildkategorie, Version

Der Name eines GDSN-Bilds folgt einem festen Aufbau, Beispiel 04012345670004_C1C1_s01_v01. Die ersten 14 Stellen sind die GTIN; eine GTIN-13 bekommt eine Null vorangestellt, eine GTIN-8 sechs Nullen. Nach dem Unterstrich folgt die Bildkategorie, danach die Version (s01 bis s99, Pflicht, bei Korrektur oder Relaunch hochzählen) und optional die Variante (v01 bis v99). Dateiendung und eine SEO-Beschreibung gehören nicht in das Attribut „Datei: Name [M416]“ (Anwendungsempfehlung Version 5.2, Kapitel 2.3).

Die Bildkategorie steht vor der Aufnahme fest, weil Kamerahöhe und Perspektive an ihr hängen.

Wir benennen die Dateien nach dem Schema, das Sie uns vorgeben; für das GDSN ist das dieser GTIN-Aufbau. Die Bildkategorie legen wir je Ansicht vor der Aufnahme fest, weil sie bestimmt, aus welcher Höhe und mit welcher Perspektive wir fotografieren. Eine C1N1-Aufnahme lässt sich nachträglich nicht in eine C1C1-Aufnahme verwandeln.

BildkategorieAnsicht
C1C1Vorderansicht mit Perspektive oder Aufsicht, bevorzugte Primärabbildung
C1N1frontale Ansicht ohne Perspektive
C7N1frontale Rückansicht ohne Perspektive
C2N1 und C8N1Seitenansicht links und rechts ohne Perspektive
C3N1 und C9N1obere und untere Ansicht
H1N1Mobile Ready Hero Image, frontal
FDetail oder Technologie
N und RAnwendung und Ambiente oder Mood
L2 und L4Nährwerte und Zutatenliste
E1_R00_C01-24360-Grad-Drehung, frontal, mindestens 24 Einzelbilder
Auswahl aus der Tabelle „Art der Produktabbildung“, GS1 Germany, Anwendungsempfehlung Version 5.2, Kapitel 2.3, abgerufen 21.10.2026.

Wie das Bild ins GDSN kommt

Über das GDSN wandern keine Bilddateien. Die Stammdatennachricht trägt nur eine URL, die direkt auf eine einzelne Bilddatei zeigt, mit vollständigem Pfad und Dateiendung. Der Aufruf soll den Download sofort starten, ohne Anmeldung; gegen fremden Zugriff empfiehlt GS1 Germany einen 128-Bit-Hashwert in der URL. Neue Bilder bekommen neue URLs (Anwendungsempfehlung Version 5.2, Kapitel 2.4).

Daraus folgt eine praktische Grenze: Unser Download-Link über daten.3wfoto.de ist 30 Tage gültig und als Übergabe gedacht, nicht als dauerhafter Bildserver. Die URL fürs GDSN stellen Sie, Ihr Datenpool oder Ihre Bilddatenbank bereit. Metadaten im Bild sind laut GS1 Germany optional; die Empfehlung ordnet Nutzungsbedingungen, Copyright und Urheber den passenden IPTC-Feldern zu. Welche Felder das sind, erklärt der Ratgeber IPTC-Metadaten im Produktbild.

GS1-Bild und Marktplatzbild aus einer Aufnahme

GS1 Germany empfiehlt eine zentrale Bildquelle in maximaler Qualität, aus der sich alle benötigten Formate ableiten lassen (Kapitel 2.1.7). Das passt zu dem, was Marktplätze verlangen, denn die Unterschiede liegen fast alle im Export:

MerkmalGDSN laut GS1 GermanyAmazon-Hauptbild
Größemindestens 2.401 Pixel an einer Seitemindestens 1.000 Pixel an der längsten Seite für den Zoom
Hintergrundneutral, mit Beschneidungspfadreines Weiß, RGB 255, 255, 255
BildflächeRand laut GS1 höchstens 5 % der ArbeitsflächeProdukt laut Amazon mindestens 85 % des Bildausschnitts
FarbraumECI RGB V2RGB; im Web üblich ist sRGB
DateinameGTIN, Bildkategorie, Version, Variantenach Ihrem Schema, mit Artikelkennung
GDSN: Anwendungsempfehlung Version 5.2; Amazon: Seller Forum „Grundlegender Leitfaden: Amazons Anforderungen an Produktbilder“ und Gestaltungsleitfaden Bekleidung & Accessoires (April 2020). Alle abgerufen am 21.10.2026. Zeile Dateiname, Spalte Amazon: unsere Empfehlung.

So läuft ein GS1-Bildauftrag bei uns

Wenn Hersteller uns für GS1-Bilder anfragen, klären wir zuerst, ob nur die Pflicht-Vorderansicht gebraucht wird oder auch Rückseite, Nährwerttabelle und Zutatenliste für die Sichtprüfung. Daraus ergibt sich die Zahl der Ansichten je Artikel und damit der Preis. Die Weitergabe der Bilder an Händler steht bei uns ausdrücklich im Angebot; die Nutzungsrechte sind nach Zahlungseingang zeitlich unbefristet und uneingeschränkt, außer bei Bildern mit echten Models. Wie Hersteller einen Bildsatz für ihre Händler planen, beschreibt der Ratgeber Produktfotografie für Hersteller: ein Bildpaket für alle Händler.

Weiß-rote Faltschachtel eines Mundgels, davor vier stehende Einzeldosen mit silbernem Verschluss, Packshot vor Weiß
Packung und Inhalt in einem Bild: Für das GDSN braucht es daneben die reine Vorderansicht der Packung.

Abgerechnet wird zum Preis pro Bild; den Preis für Ihre Menge nennt das Angebot. Was wir neben den Bildern liefern, also Dateinamen nach Ihrem Schema, Formate je Kanal und IPTC-Metadaten mit C2PA-Herkunftsnachweis in jedem Bild, steht auf der Seite Datenpaket zum Produktbild; wie Sie den Herkunftsnachweis selbst kontrollieren, zeigt der Ratgeber Content Credentials prüfen. Wie wir Verpackungen freistellen, zeigt die Seite Packshot-Fotografie.

Nennen Sie uns Warengruppe, Zahl der GTINs und die Bildkategorien, die Ihr Handelspartner verlangt; Sie erhalten ein Angebot mit dem Preis pro Bild.

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Kurz gefasst

Seit Februar 2023 brauchen neue Konsumenteneinheiten aus Food und Near-Food im deutschen GDSN ein Produktbild je GTIN. GS1 Germany verlangt für die Vorderansicht mindestens 2.401 Pixel an einer Seite, JPG in ECI RGB V2 und genau einen benannten Beschneidungspfad. Der Dateiname besteht aus GTIN, Bildkategorie, Version und optional Variante, etwa 04012345670004_C1C1_s01_v01. Das GDSN überträgt nur eine URL; die Bilddatei muss dauerhaft und ohne Anmeldung abrufbar sein. Aus einer sauberen Aufnahme lassen sich GS1-Bild und Marktplatzbild ableiten, die Unterschiede liegen im Export.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Antworten auf die Fragen, die Händler und Hersteller uns am häufigsten stellen.

  • Was ist das GDSN?

    Das Global Data Synchronisation Network ist ein weltweiter Verbund von Stammdatenpools, die nach demselben GS1-Standard arbeiten. Ein Hersteller stellt seine Artikeldaten einmal in einen Datenpool ein, und Händler rufen sie über das Netz ab; zur Identifikation dient die GTIN. Produktbilder gehören zu diesen Stammdaten, übertragen wird dabei aber nur eine URL zur Bilddatei, nicht die Datei selbst.

  • Ist ein Produktbild im GDSN Pflicht?

    Für den deutschen Zielmarkt ja, wenn Sie neue Konsumenteneinheiten aus Food oder Near-Food an den Handel liefern. Seit Februar 2023 ist dann je GTIN mindestens eine Produktabbildung bereitzustellen, die Vorderansicht (GS1 Germany, Onepager 08/2022). Für andere Warengruppen gilt diese Pflicht nicht; ob ein Handelspartner trotzdem Bilder im GS1-Format verlangt, regeln seine eigenen Vorgaben.

  • Welche Auflösung verlangt GS1 bei Produktbildern?

    GS1 Germany empfiehlt als Mindestgröße 2.401 Pixel in der Höhe oder Breite bei 300 ppi. Für Druck bis zum Format A0 nennt die Anwendungsempfehlung 4.800 Pixel. Das Mobile Ready Hero Image, eine vereinfachte Fassung für kleine Bildschirme, braucht mindestens 600 Pixel. Dazu kommen JPG in maximaler Qualität und der Farbraum ECI RGB V2 mit 8 Bit.

  • Wie muss der Dateiname eines GS1-Produktbilds aussehen?

    Er beginnt mit der 14-stelligen GTIN, eine GTIN-13 bekommt eine Null vorangestellt. Nach einem Unterstrich folgen die Bildkategorie, etwa C1C1 für die Vorderansicht, dann die Version ab s01 und optional die Variante ab v01, zum Beispiel 04012345670004_C1C1_s01_v01. Die Dateiendung gehört nicht in das Namensattribut der Stammdaten.

  • Dürfen Prüfsiegel auf dem GS1-Produktbild zu sehen sein?

    Siegel mit Prüfnummer oder Gültigkeitszeitraum, etwa von Stiftung Warentest oder Ökotest, sollen laut GS1 Germany nicht im Produktbild stehen; die Empfehlung rät, sie als eigene Grafikdatei bereitzustellen. Dasselbe gilt für Mindesthaltbarkeitsdaten, Chargen und Gewinnspielcodes. Fest aufgedruckte Angaben besprechen wir vor der Aufnahme, bevor etwas retuschiert wird.

  • Kann ich dasselbe Bild für das GDSN und für Amazon verwenden?

    Dieselbe Aufnahme ja, dieselbe Datei meist nicht. Das GDSN verlangt JPG in ECI RGB V2 mit Beschneidungspfad und GTIN-Dateinamen, das Amazon-Hauptbild reines Weiß und mindestens 85 % Produktfläche. Aus einer hochaufgelösten Originaldatei lassen sich beide Fassungen exportieren, so wie es GS1 Germany mit einer zentralen Bildquelle empfiehlt.

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