GS1 und GDSN: Welche Anforderungen gelten für Produktbilder von Herstellern?
Von Max, Leitung KundenbetreuungVeröffentlicht Aktualisiert 6 Min. Lesezeit
Im deutschen GDSN-Zielmarkt gilt seit Februar 2023: Wer neue Konsumenteneinheiten aus Food und Near-Food an den Handel liefert, stellt je GTIN ein Produktbild bereit. Die Vorderansicht braucht laut GS1 Germany mindestens 2.401 Pixel an einer Seite, als JPG in ECI RGB V2 mit genau einem Beschneidungspfad und einem Dateinamen aus GTIN, Bildkategorie und Version.
Wen die Bildpflicht im GDSN betrifft
Das GDSN (Global Data Synchronisation Network) ist ein weltweiter Verbund von Stammdatenpools: Der Hersteller stellt Artikeldaten einmal in seinen Datenpool ein, der Handel ruft sie ab. GS1 Germany zählt rund 30 Datenpools mit mehr als 25.000 angeschlossenen Unternehmen (Anwendungsempfehlung Version 5.2, 2023).
Seit Februar 2023 ist das Produktbild dort für neue Konsumenteneinheiten aus Food und Near-Food Pflicht; schon seit März 2021 weist das System auf fehlende Bilder hin. Beschlossen hat das die Community unter Leitung des GS1 Germany Data Excellence Boards, so der Onepager zur GDSN-Bildverpflichtung von GS1 Germany (08/2022, abgerufen 21.10.2026). Hersteller anderer Warengruppen trifft diese Pflicht nicht; ob ein Handelspartner die Bilder trotzdem im GS1-Format verlangt, steht in seinen eigenen Vorgaben.
| Fall | Was gefordert ist | Quelle |
|---|---|---|
| Neue Konsumenteneinheit Food oder Near-Food | mindestens ein Produktbild je GTIN, Vorderansicht | Onepager Bildverpflichtung, 08/2022 |
| Sichtprüfung durch GS1 DQX | zusätzliche Bilder aus anderen Perspektiven oder die Etiketten selbst; technische Anforderungen seit 05.01.2026 | Infoblatt GDSN-Bildverpflichtung und DQX |
| Weitere Ansichten (Rückseite, Seiten, Nährwerte, 360°) | freiwillig, mit eigenen Bildkategorien | Anwendungsempfehlung Version 5.2 |
Die technischen Anforderungen an das Produktbild
Die Einzelheiten stehen in der Anwendungsempfehlung „Produktabbildungen und Media Assets“ von GS1 Germany, Version 5.2. Sie stützt sich auf den globalen GS1-Standard für Produktbilder und gilt für den deutschen Zielmarkt:

| Merkmal | Anforderung laut GS1 Germany |
|---|---|
| Bildkategorie | Vorderansicht mit Perspektive oder Aufsicht (C1C1, bevorzugt) oder frontal ohne Perspektive (C1N1, etwa für Planogramme) |
| Größe | mindestens 2.401 Pixel Höhe oder Breite bei 300 ppi; für Druck bis A0 empfohlen 4.800 Pixel |
| Format | JPG in maximaler Qualität (Komprimierungsfaktor 12) |
| Farbraum | ECI RGB V2 mit 8 Bit pro Kanal |
| Beschneidungspfad | genau ein Pfad, geschlossen, umschließt das ganze Produkt, benannt, etwa „Pfad 1“ |
| Hintergrund | neutral, etwa weiß; keine Requisiten, Hilfsmittel oder Personen |
| Rand | Motiv zentriert, Ränder laut Empfehlung höchstens 5 % der Arbeitsfläche, Hintergrund weiß |
| Mobile Ready Hero Image | Variante für kleine Bildschirme mit den Kernmerkmalen, mindestens 600 Pixel |
Was nicht ins Stammdatenbild gehört
Die Anwendungsempfehlung listet Eigenschaften, die ein GDSN-Bild nicht haben soll. Ein Teil ist reine Dateitechnik, ein anderer betrifft die Ware selbst:
- Alphakanäle und Ebenen, Lineale und Hilfslinien
- Wasserzeichen, Fingerabdrücke, Staub und Kratzer
- gestauchte Produkte und hochgerechnete Dateien
- künstlich erzeugte Standschatten, möglichst auch Spiegelungen
- Mindesthaltbarkeitsdaten, Chargen und Gewinnspielcodes
- Prüfsiegel mit Prüfnummer oder Gültigkeitszeitraum, etwa von Stiftung Warentest oder Ökotest; sie gehören als eigene Grafikdatei dazu
- Hinweise ohne Produktbezug wie ein Rezept der Woche oder eine Promotion
- Jahrgangsangaben, etwa bei Wein

Wir fragen vor der Aufnahme, ob es ein Muster ohne Datums- und Chargenaufdruck gibt. Wenn nicht, entfernen wir den Aufdruck in der Retusche erst nach Ihrer Freigabe, weil das Bild sonst etwas zeigt, das so nicht im Regal steht. Fest aufgedruckte Prüfsiegel sprechen wir ebenfalls vorher mit Ihnen ab.
Der Dateiname nach GS1: GTIN, Bildkategorie, Version
Der Name eines GDSN-Bilds folgt einem festen Aufbau, Beispiel 04012345670004_C1C1_s01_v01. Die ersten 14 Stellen sind die GTIN; eine GTIN-13 bekommt eine Null vorangestellt, eine GTIN-8 sechs Nullen. Nach dem Unterstrich folgt die Bildkategorie, danach die Version (s01 bis s99, Pflicht, bei Korrektur oder Relaunch hochzählen) und optional die Variante (v01 bis v99). Dateiendung und eine SEO-Beschreibung gehören nicht in das Attribut „Datei: Name [M416]“ (Anwendungsempfehlung Version 5.2, Kapitel 2.3).
Wir benennen die Dateien nach dem Schema, das Sie uns vorgeben; für das GDSN ist das dieser GTIN-Aufbau. Die Bildkategorie legen wir je Ansicht vor der Aufnahme fest, weil sie bestimmt, aus welcher Höhe und mit welcher Perspektive wir fotografieren. Eine C1N1-Aufnahme lässt sich nachträglich nicht in eine C1C1-Aufnahme verwandeln.
| Bildkategorie | Ansicht |
|---|---|
| C1C1 | Vorderansicht mit Perspektive oder Aufsicht, bevorzugte Primärabbildung |
| C1N1 | frontale Ansicht ohne Perspektive |
| C7N1 | frontale Rückansicht ohne Perspektive |
| C2N1 und C8N1 | Seitenansicht links und rechts ohne Perspektive |
| C3N1 und C9N1 | obere und untere Ansicht |
| H1N1 | Mobile Ready Hero Image, frontal |
| F | Detail oder Technologie |
| N und R | Anwendung und Ambiente oder Mood |
| L2 und L4 | Nährwerte und Zutatenliste |
| E1_R00_C01-24 | 360-Grad-Drehung, frontal, mindestens 24 Einzelbilder |
Wie das Bild ins GDSN kommt
Über das GDSN wandern keine Bilddateien. Die Stammdatennachricht trägt nur eine URL, die direkt auf eine einzelne Bilddatei zeigt, mit vollständigem Pfad und Dateiendung. Der Aufruf soll den Download sofort starten, ohne Anmeldung; gegen fremden Zugriff empfiehlt GS1 Germany einen 128-Bit-Hashwert in der URL. Neue Bilder bekommen neue URLs (Anwendungsempfehlung Version 5.2, Kapitel 2.4).
Daraus folgt eine praktische Grenze: Unser Download-Link über daten.3wfoto.de ist 30 Tage gültig und als Übergabe gedacht, nicht als dauerhafter Bildserver. Die URL fürs GDSN stellen Sie, Ihr Datenpool oder Ihre Bilddatenbank bereit. Metadaten im Bild sind laut GS1 Germany optional; die Empfehlung ordnet Nutzungsbedingungen, Copyright und Urheber den passenden IPTC-Feldern zu. Welche Felder das sind, erklärt der Ratgeber IPTC-Metadaten im Produktbild.
GS1-Bild und Marktplatzbild aus einer Aufnahme
GS1 Germany empfiehlt eine zentrale Bildquelle in maximaler Qualität, aus der sich alle benötigten Formate ableiten lassen (Kapitel 2.1.7). Das passt zu dem, was Marktplätze verlangen, denn die Unterschiede liegen fast alle im Export:
| Merkmal | GDSN laut GS1 Germany | Amazon-Hauptbild |
|---|---|---|
| Größe | mindestens 2.401 Pixel an einer Seite | mindestens 1.000 Pixel an der längsten Seite für den Zoom |
| Hintergrund | neutral, mit Beschneidungspfad | reines Weiß, RGB 255, 255, 255 |
| Bildfläche | Rand laut GS1 höchstens 5 % der Arbeitsfläche | Produkt laut Amazon mindestens 85 % des Bildausschnitts |
| Farbraum | ECI RGB V2 | RGB; im Web üblich ist sRGB |
| Dateiname | GTIN, Bildkategorie, Version, Variante | nach Ihrem Schema, mit Artikelkennung |
So läuft ein GS1-Bildauftrag bei uns
Wenn Hersteller uns für GS1-Bilder anfragen, klären wir zuerst, ob nur die Pflicht-Vorderansicht gebraucht wird oder auch Rückseite, Nährwerttabelle und Zutatenliste für die Sichtprüfung. Daraus ergibt sich die Zahl der Ansichten je Artikel und damit der Preis. Die Weitergabe der Bilder an Händler steht bei uns ausdrücklich im Angebot; die Nutzungsrechte sind nach Zahlungseingang zeitlich unbefristet und uneingeschränkt, außer bei Bildern mit echten Models. Wie Hersteller einen Bildsatz für ihre Händler planen, beschreibt der Ratgeber Produktfotografie für Hersteller: ein Bildpaket für alle Händler.

Abgerechnet wird zum Preis pro Bild; den Preis für Ihre Menge nennt das Angebot. Was wir neben den Bildern liefern, also Dateinamen nach Ihrem Schema, Formate je Kanal und IPTC-Metadaten mit C2PA-Herkunftsnachweis in jedem Bild, steht auf der Seite Datenpaket zum Produktbild; wie Sie den Herkunftsnachweis selbst kontrollieren, zeigt der Ratgeber Content Credentials prüfen. Wie wir Verpackungen freistellen, zeigt die Seite Packshot-Fotografie.
Nennen Sie uns Warengruppe, Zahl der GTINs und die Bildkategorien, die Ihr Handelspartner verlangt; Sie erhalten ein Angebot mit dem Preis pro Bild.
Anfrage sendenKurz gefasst
Seit Februar 2023 brauchen neue Konsumenteneinheiten aus Food und Near-Food im deutschen GDSN ein Produktbild je GTIN. GS1 Germany verlangt für die Vorderansicht mindestens 2.401 Pixel an einer Seite, JPG in ECI RGB V2 und genau einen benannten Beschneidungspfad. Der Dateiname besteht aus GTIN, Bildkategorie, Version und optional Variante, etwa 04012345670004_C1C1_s01_v01. Das GDSN überträgt nur eine URL; die Bilddatei muss dauerhaft und ohne Anmeldung abrufbar sein. Aus einer sauberen Aufnahme lassen sich GS1-Bild und Marktplatzbild ableiten, die Unterschiede liegen im Export.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Antworten auf die Fragen, die Händler und Hersteller uns am häufigsten stellen.
Was ist das GDSN?
Das Global Data Synchronisation Network ist ein weltweiter Verbund von Stammdatenpools, die nach demselben GS1-Standard arbeiten. Ein Hersteller stellt seine Artikeldaten einmal in einen Datenpool ein, und Händler rufen sie über das Netz ab; zur Identifikation dient die GTIN. Produktbilder gehören zu diesen Stammdaten, übertragen wird dabei aber nur eine URL zur Bilddatei, nicht die Datei selbst.
Ist ein Produktbild im GDSN Pflicht?
Für den deutschen Zielmarkt ja, wenn Sie neue Konsumenteneinheiten aus Food oder Near-Food an den Handel liefern. Seit Februar 2023 ist dann je GTIN mindestens eine Produktabbildung bereitzustellen, die Vorderansicht (GS1 Germany, Onepager 08/2022). Für andere Warengruppen gilt diese Pflicht nicht; ob ein Handelspartner trotzdem Bilder im GS1-Format verlangt, regeln seine eigenen Vorgaben.
Welche Auflösung verlangt GS1 bei Produktbildern?
GS1 Germany empfiehlt als Mindestgröße 2.401 Pixel in der Höhe oder Breite bei 300 ppi. Für Druck bis zum Format A0 nennt die Anwendungsempfehlung 4.800 Pixel. Das Mobile Ready Hero Image, eine vereinfachte Fassung für kleine Bildschirme, braucht mindestens 600 Pixel. Dazu kommen JPG in maximaler Qualität und der Farbraum ECI RGB V2 mit 8 Bit.
Wie muss der Dateiname eines GS1-Produktbilds aussehen?
Er beginnt mit der 14-stelligen GTIN, eine GTIN-13 bekommt eine Null vorangestellt. Nach einem Unterstrich folgen die Bildkategorie, etwa C1C1 für die Vorderansicht, dann die Version ab s01 und optional die Variante ab v01, zum Beispiel 04012345670004_C1C1_s01_v01. Die Dateiendung gehört nicht in das Namensattribut der Stammdaten.
Dürfen Prüfsiegel auf dem GS1-Produktbild zu sehen sein?
Siegel mit Prüfnummer oder Gültigkeitszeitraum, etwa von Stiftung Warentest oder Ökotest, sollen laut GS1 Germany nicht im Produktbild stehen; die Empfehlung rät, sie als eigene Grafikdatei bereitzustellen. Dasselbe gilt für Mindesthaltbarkeitsdaten, Chargen und Gewinnspielcodes. Fest aufgedruckte Angaben besprechen wir vor der Aufnahme, bevor etwas retuschiert wird.
Kann ich dasselbe Bild für das GDSN und für Amazon verwenden?
Dieselbe Aufnahme ja, dieselbe Datei meist nicht. Das GDSN verlangt JPG in ECI RGB V2 mit Beschneidungspfad und GTIN-Dateinamen, das Amazon-Hauptbild reines Weiß und mindestens 85 % Produktfläche. Aus einer hochaufgelösten Originaldatei lassen sich beide Fassungen exportieren, so wie es GS1 Germany mit einer zentralen Bildquelle empfiehlt.
Anfrage
Sie brauchen Produktbilder statt Tipps? Schicken Sie uns Ihre Anfrage.
Weiterlesen
Leistung dazu
DatenpaketDatenpaketIPTC, C2PA-Nachweis und GPSR-Bildsatz zu jedem Artikel.Mehr erfahren
PackshotsPackshotsFreigestellt auf Weiß, farbtreu und einheitlich, konform zum Amazon-Hauptbild.Mehr erfahren
PreisePreiseFreisteller und Hollowman zum Preis pro Bild, Pakete für KI-Szenen und Amazon.Mehr erfahren
Ratgeber
Weitere Ratgeber
- ProduktfotografieHerstellerbilder für Händler und Marktplätze: So liefern Sie ein einheitliches BildpaketHerstellerbilder für Händler funktionieren nur als fester Bildsatz je Artikel: Hauptbild auf Weiß, definierte Zusatzansichten, Dateinamen mit Artikelnummer, Rechte in den Metadaten, ein schriftlicher Lizenztext und der GPSR-Bildsatz. Liegt das vor, laden alle Kanäle dieselben Bilder hoch, und Ihr Produkt sieht überall gleich aus. Fehlt ein Teil davon, erfindet jeder Händler seine eigene Lösung.04. November 2026
- Recht und NachweiseWelche IPTC-Metadaten gehören in Produktbilder, und was lesen Google Bilder und Marktplätze daraus?In die IPTC-Metadaten von Produktbildern gehören mindestens Urheber, Rechteinhaber, Nutzungsbedingungen, eine Beschreibung mit Artikelnummer, der Alt-Text und der Digital Source Type. Google Bilder liest daraus die Urhebernennung und das Lizenzierbar-Label, Merchant Center und Marktplätze die KI-Kennung, Ihre Händler und Ihre Bildverwaltung die Artikelnummer und die Rechte. Wer sie leer lässt, verschenkt den einfachsten Nachweis, dass ein Bild ihm gehört.02. November 2026
- Recht und NachweiseGPSR-Pflichtangaben im Onlineshop: Welche Angaben und Bilder jedes Produktangebot seit Dezember 2024 brauchtSeit dem 13. Dezember 2024 verlangt die GPSR in jedem Online-Angebot eines Verbraucherprodukts vier Angaben (Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988). Gemeint sind der Hersteller mit Postanschrift und elektronischer Adresse sowie, bei Herstellern außerhalb der EU, die verantwortliche Person in der EU. Dazu kommen eine Abbildung mit Angaben zur Identifizierung des Produkts und Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache des Verkaufslandes. Drei davon füllen Sie als Datenfeld, eine ist eine Abbildung. Typenschild, Warnetikett und Verpackung fotografieren wir deshalb als eigene Ansichten, damit die Angaben im Angebot belegt sind und beim Zoom lesbar bleiben.31. Oktober 2026