Herstellerbilder für Händler und Marktplätze: So liefern Sie ein einheitliches Bildpaket
Von Max, Leitung KundenbetreuungVeröffentlicht Aktualisiert 7 Min. Lesezeit
Herstellerbilder für Händler funktionieren nur als fester Bildsatz je Artikel: Hauptbild auf Weiß, definierte Zusatzansichten, Dateinamen mit Artikelnummer, Rechte in den Metadaten, ein schriftlicher Lizenztext und der GPSR-Bildsatz. Liegt das vor, laden alle Kanäle dieselben Bilder hoch, und Ihr Produkt sieht überall gleich aus. Fehlt ein Teil davon, erfindet jeder Händler seine eigene Lösung.
Herstellerbilder für Händler: warum das Paket vom Hersteller kommt
Händler nehmen, was sie bekommen: das Katalogbild aus dem Datenblatt, einen Screenshot der Herstellerseite oder ein eigenes Foto vom Lager. Das Ergebnis sind zehn Darstellungen desselben Artikels mit verschiedenen Farbständen, Ausschnitten und Hintergründen. Auf Marktplätzen mit gemeinsamer Produktseite je EAN entscheidet zudem die Plattform, welches Bild alle Anbieter zeigen. Wer als Hersteller das Bildpaket vorgibt, setzt den Standard, statt ihn hinterher zu korrigieren.

Anfragen von Herstellern erreichen uns meist dann, wenn ein großer Händler das Sortiment aufnehmen will und die vorhandenen Bilder ablehnt. Bis dahin waren Katalogbilder aus dem Prospekt im Umlauf: mit Beschnitt, Textkasten und einem Hintergrund, der einmal zu einer Messe passte. Wir bauen das Schema in solchen Fällen nicht am schönsten Artikel auf, sondern an dem mit den meisten Varianten. Steht es dort, richtet sich der Rest der Baureihe daran aus. Wie ein Bildsatz je Artikel für Marktplätze aussieht, zeigt der Beitrag Bildpaket je Artikel für Marktplätze.
Ein Bildpaket ist mehr als ein Ordner mit JPGs. Es beantwortet vier Fragen: Welche Ansichten gibt es je Artikel? Wie heißen die Dateien? Was darf der Händler damit tun? Welche Pflichtangaben liefert das Bild mit? Wie ein solcher Bildsatz je Artikel entsteht, beschreibt die Seite Preise pro Bild.
| Frage | Antwort im Bildpaket |
|---|---|
| Welche Ansichten gibt es je Artikel? | Hauptbild als Freisteller auf Weiß, feste Zusatzansichten nach einem Schema für die Warengruppe |
| Wie heißen die Dateien? | Artikelnummer oder EAN plus Ansichtskürzel, dazu die Zuordnungsliste als CSV |
| Was darf der Händler damit tun? | Der Lizenztext: wer die Bilder wo, wie lange und in welcher Bearbeitung nutzt |
| Welche Pflichtangaben liefert das Bild mit? | Den GPSR-Bildsatz: Typenschild, Warnhinweise und Verpackung mit Herstellerangaben |
Lieferumfang je Kanal
Die Kanäle unterscheiden sich weniger im Motiv als in Format, Hintergrund und Pflichtansichten. Die Zahlen stammen aus den Hilfeseiten der Plattformen, Abruf 20.09.2026; prüfen Sie sie vor jeder Serie.
Die Kanäle unterscheiden sich in Format, Hintergrund und Pflichtansichten, kaum im Motiv; ein Master je Ansicht deckt sie alle ab, wenn das Schema von Anfang an steht.

| Kanal | Hauptbild | Zusatzansichten | Technik und Regeln |
|---|---|---|---|
| Händlershop und PIM | Freisteller auf Weiß oder transparent, Artikel vollständig sichtbar | Rückseite, Details, Maßbild, Verpackung, Anwendungsbild | Master in hoher Auflösung, sRGB; Dateiname aus Artikelnummer und Ansicht |
| Amazon | Foto des echten Produkts auf reinweißem Hintergrund, Produkt füllt mindestens 85 % der Bildfläche, keine Texte, Logos oder Wasserzeichen | Weitere Bilder mit Details, Maßen und Lieferumfang; Anwendungsbilder erlaubt | Längste Seite mindestens 1000 Pixel für die Zoomfunktion, JPEG bevorzugt, laut Amazon-Hilfe zu Produktbildern |
| eBay | Weißer Hintergrund empfohlen; keine Abzeichen, Logos oder Wasserzeichen im Bild | Bis zu 24 Bilder je Angebot; bei Gebrauchtware eigene Fotos statt Katalogbild | Mindestens 500 × 500 Pixel, empfohlen rund 1600 × 1600 Pixel, laut eBay-Hilfe „Bilder zu Angeboten hinzufügen“ |
| Kaufland | Klare Silhouette auf weißem Hintergrund auf dem ersten Bild; kein Text, keine Logos, Siegel, Rahmen oder Stimmungsbilder | Fünf bis zehn Bilder mit Perspektiven und Details, Stimmungsbilder nur als Zusatz | Mindestens 1024 Pixel, empfohlen 2048 Pixel Kantenlänge; Alt-Text je Bild Pflicht, laut Seller University „Produktdaten-Guideline“ |
| Zalando | Freisteller auf Weiß im Hochformat 1:1,44; Model-Ansichten nur mit echten Personen | Vorder-, Rück-, Seiten- und Detailansicht nach Kategorie | JPG, optimal 1801 × 2600 Pixel, laut „Zalando image guidelines“, Stand 31.08.2026 |
| Google Shopping (Merchant Center) | Weißer oder transparenter Hintergrund bevorzugt, kein Werbetext, keine Wasserzeichen | Zusätzliche Bildlinks für Lifestyle-Ansichten | KI-generierte Bilder tragen die IPTC-Kennung Digital Source Type; Metadaten nicht entfernen, laut Merchant-Center-Hilfe |
Was in jedes Bildpaket gehört
- Hauptbild je Artikel als Freisteller auf Weiß, dazu ein Master mit transparentem Hintergrund für Kataloge und Anzeigen.
- Feste Zusatzansichten nach einem Schema, das für die ganze Warengruppe gilt: gleiche Reihenfolge, gleicher Ausschnitt, gleicher Schatten.
- Dateinamen aus Artikelnummer oder EAN plus Ansichtskürzel, damit Händler und Marktplätze die Bilder ohne Umbenennen zuordnen.
- IPTC-Metadaten im Bild: Urheber, Rechteinhaber, Nutzungsbedingungen, Beschreibung mit Artikelnummer, Alt-Text.
- Eine Zuordnungsliste als CSV: Artikelnummer, Dateiname, Ansicht, Format, Versionsstand.
- Den GPSR-Bildsatz: Typenschild, Warnhinweise und Verpackung mit Herstellerangaben, lesbar und unverzerrt.
- Einen Lizenztext, der sagt, wer die Bilder wo, wie lange und in welcher Bearbeitung nutzen darf.

Wie das Studio Dateinamen, Metadaten und Zuordnungsliste liefert, steht auf der Seite Datenpaket zum Produktbild; welche Felder in die Metadaten gehören, erklärt der Beitrag IPTC-Metadaten in Produktbildern.
Bildlizenz an Händler: der Ablauf in fünf Schritten
Fotos sind nach § 2 oder § 72 UrhG geschützt; die Rechte liegen zunächst beim Fotografen oder Studio, nicht beim Hersteller und schon gar nicht beim Händler (gesetze-im-internet.de, Abruf 20.09.2026). Damit Händler Ihre Bilder rechtssicher nutzen, brauchen Sie eine Kette aus zwei Lizenzen: vom Studio an Sie und von Ihnen an den Händler.
Die Frage, die wir bei einem Herstellerauftrag früh klären, ist nicht die Technik, sondern die Weitergabe. Ein Nutzungsrecht, das nur den Hersteller selbst deckt, hilft ihm nichts, sobald mehrere Händler dieselben Bilder listen wollen. Das fällt meist erst auf, wenn der erste Händler nach der Erlaubnis fragt. Deshalb steht die Weitergabe an Händler und Marktplätze bei uns ausdrücklich im Angebot, bevor die erste Aufnahme entsteht.
Schritt 1: Nutzungsrechte beim Studio sichern
Lassen Sie sich im Auftrag ein Nutzungsrecht nach § 31 UrhG einräumen, das die Weitergabe an Händler und Marktplätze ausdrücklich einschließt. Ohne Zustimmung des Urhebers darf ein Nutzungsrecht nach § 34 und § 35 UrhG weder übertragen noch weiter eingeräumt werden.
Schritt 2: Lizenzumfang festlegen
Beschreiben Sie Kanäle (Shop, Marktplätze, Print, Anzeigen), Gebiet (zum Beispiel DACH oder EU), Dauer (Vertragslaufzeit oder solange der Artikel gelistet ist), erlaubte Bearbeitung (Skalieren und Zuschneiden ja, Umfärben nein) und ob eine Urhebernennung nach § 13 UrhG gewünscht ist.
Schritt 3: Lizenz ins Paket schreiben
Legen Sie den Lizenztext als Datei zum Bildpaket und wiederholen Sie die Kernaussage in den IPTC-Feldern Rights Usage Terms und Web Statement of Rights. So bleibt die Regel beim Bild.
Schritt 4: Übergabe mit Versionsstand
Liefern Sie über ein Händlerportal, ein PIM oder einen Download mit Zuordnungsliste. Jede Lieferung bekommt einen Versionsstand, damit ein Händler erkennt, ob er noch das alte Hauptbild zeigt.
Schritt 5: Aktualisieren und zurückrufen
Regeln Sie, was bei Sortimentswechsel, neuer Verpackung oder Vertragsende passiert: Neue Bilder ersetzen alte, ausgelaufene Bilder werden vom Händler entfernt.
| Lizenzumfang | Beispiele |
|---|---|
| Kanäle | Shop, Marktplätze, Print, Anzeigen |
| Gebiet | Zum Beispiel DACH oder EU |
| Dauer | Vertragslaufzeit oder solange der Artikel gelistet ist |
| Bearbeitung | Skalieren und Zuschneiden ja, Umfärben nein |
| Urhebernennung | Nach § 13 UrhG, wenn gewünscht |
GPSR: Herstellerangaben, die jedes Angebot zeigen muss
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung, Verordnung (EU) 2023/988 (Art. 52). Nach Art. 19 muss ein Online-Angebot mindestens Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers zeigen, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person. Dazu kommen Angaben zur Identifizierung des Produkts einschließlich einer Abbildung sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Zielmarkts (EUR-Lex, Abruf 20.09.2026).
Händler fragen diese Angaben je Artikel ab. Ein Bildsatz mit Typenschild, Warnhinweisen und Verpackung plus ein Datenblatt mit den Textangaben gehört deshalb ins Bildpaket. Ob Ihre Angaben vollständig sind, entscheiden Marktplatzregel und Rechtsberatung; das Studio liefert die lesbaren Bilder dazu.
Industriefotografie und B2B: was anders ist
Technische Produkte werden nach Merkmalen gekauft, nicht nach Stimmung. Ein Bildpaket für Industrie- und B2B-Kunden zeigt deshalb Anschlüsse, Bedienelemente, Typenschild und Maße in eigenen Ansichten. Einheitliche Perspektiven über eine ganze Baureihe sind wichtiger als ein einzelnes Heldenbild, weil Einkäufer Varianten nebeneinander vergleichen.
- Fotografieren Sie Baureihen im selben Setup, damit Größenverhältnisse stimmen.
- Zeigen Sie Details, die im Datenblatt stehen: Gewinde, Stecker, Skalen, Materialkanten.
- Liefern Sie Freisteller mit Pfad oder Transparenz für Tabellen und Konfiguratoren.

Der Maßstab ist die Stelle, an der es bei Baureihen regelmäßig schiefgeht. Wird jede Variante einzeln formatfüllend fotografiert, sieht im Katalog die kleine Ausführung genauso groß aus wie die große, und Einkäufer greifen zum falschen Teil. Wir stellen deshalb die größte Variante ein und lassen Kamera, Abstand und Ausschnitt für alle übrigen unverändert, auch wenn um die kleinen Teile dann Luft bleibt.

Technische Produkte werden nach Merkmalen gekauft: Anschlüsse, Bedienelemente, Typenschild und Maße bekommen eigene Ansichten, einheitlich über die ganze Baureihe.

Häufige Fehler
- Bilder ohne Lizenztext weitergeben: Der Händler weiß nicht, was erlaubt ist, und Sie wissen nicht, wo die Bilder landen.
- Marketingbilder mit Text oder Logo als Hauptbild: Marktplätze lehnen sie ab oder blenden sie aus.
- Ein Format für alle Kanäle: Das Hochformat 1:1,44 von Zalando passt nicht in die quadratische Bildkachel bei Amazon.
- Metadaten beim Export entfernen: Damit gehen Urheber, Rechte und Artikelnummer verloren.
Baureihe oder ganzes Sortiment: Stückzahl und Kanäle genügen für ein Angebot mit dem Preis pro Bild.
Anfrage sendenKurz gefasst
Hersteller liefern Händlern ein Bildpaket je Artikel: Hauptbild, Zusatzansichten, Dateinamen, Metadaten, Zuordnungsliste, GPSR-Bildsatz und Lizenztext. Die Kanäle unterscheiden sich in Format, Hintergrund und Pflichtansichten; ein Master deckt alle ab, wenn das Schema von Anfang an steht. Bildrechte laufen in einer Kette vom Studio über den Hersteller zum Händler; die Weitergabe muss im Auftrag ausdrücklich erlaubt sein. Die GPSR verlangt seit dem 13. Dezember 2024 Herstellerangaben und Warnhinweise im Angebot; der Bildsatz dazu gehört ins Paket. Unsere Bildsätze zum Preis pro Bild und das Datenpaket liefern genau diese Bestandteile in einem Durchlauf.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Antworten auf die Fragen, die Händler und Hersteller uns am häufigsten stellen.
Dürfen Händler Herstellerbilder einfach verwenden?
Nein, nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers. Produktfotos sind nach § 2 oder § 72 UrhG geschützt, und Marktplätze wie eBay untersagen die Nutzung fremder Bilder ohne Zustimmung ausdrücklich (eBay-Grundsatz zu fremden Inhalten, Abruf 20.09.2026). Hersteller sollten deshalb mit dem Bildpaket einen Lizenztext liefern, der Kanäle, Gebiet, Dauer und erlaubte Bearbeitung nennt.
Welche Nutzungsrechte braucht ein Hersteller vom Fotostudio?
Ein Nutzungsrecht, das die Weitergabe an Händler und Marktplätze einschließt. Nach § 34 und § 35 UrhG darf ein Nutzungsrecht nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen oder weiter eingeräumt werden; steht diese Zustimmung nicht im Auftrag, dürfen Sie Ihre Händler streng genommen nicht beliefern. Klären Sie das vor der ersten Serie.
Was gehört in ein Bildpaket für Händler?
Hauptbild auf Weiß, feste Zusatzansichten, Dateinamen mit Artikelnummer, IPTC-Metadaten mit Rechten und Beschreibung, eine Zuordnungsliste als CSV, der GPSR-Bildsatz mit Typenschild, Warnhinweisen und Verpackung sowie ein Lizenztext. Damit listet ein Händler den Artikel ohne Rückfrage, und der Marktplatz nimmt ihn ohne Nacharbeit an.
Welche Angaben verlangt die GPSR im Angebot?
Nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988 mindestens Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU die verantwortliche Person, Angaben zur Identifizierung des Produkts mit Abbildung sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen. Die Verordnung gilt seit dem 13. Dezember 2024; Hersteller liefern die Angaben am besten je Artikel mit dem Bildpaket.
Was unterscheidet B2B-Produktfotografie von Bildern für Endkunden?
B2B-Bilder zeigen Merkmale statt Stimmung: Anschlüsse, Maße, Typenschilder, Oberflächen und die Varianten einer Baureihe im gleichen Setup. Einkäufer vergleichen Produkte nebeneinander und brauchen deshalb einheitliche Perspektiven, Freisteller mit Transparenz für Kataloge und Konfiguratoren sowie farbverbindliche Darstellungen. Stimmungsbilder kommen als Zusatz, nie als Hauptbild.
Welche Tipps gelten für Industriefotografie?
Fotografieren Sie Baureihen im selben Aufbau, zeigen Sie Details aus dem Datenblatt in eigenen Ansichten, liefern Sie Maßbilder mit separater Ebene und halten Sie Oberflächen farbverbindlich. Sperrige oder schwere Ware braucht ein großes Set mit Stativen und Halterungen, Kleinteile laufen in der Lichtbox. Einheitlichkeit über die Serie zählt mehr als ein einzelnes Heldenbild.
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Leistung dazu
PreisePreiseFreisteller und Hollowman zum Preis pro Bild, Pakete für KI-Szenen und Amazon.Mehr erfahren
DatenpaketDatenpaketIPTC, C2PA-Nachweis und GPSR-Bildsatz zu jedem Artikel.Mehr erfahren
PackshotsPackshotsFreigestellt auf Weiß, farbtreu und einheitlich, konform zum Amazon-Hauptbild.Mehr erfahren
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