Recht und Nachweise

Wie kennzeichnen Sie KI-Bilder auf Amazon, Kaufland und Zalando konkret?

Von Max, Leitung KundenbetreuungVeröffentlicht Aktualisiert 7 Min. Lesezeit

Auf Amazon kennzeichnen Sie KI-Bilder mit fotorealistischen Personen über das Schlüsselwort contains-synthetic-performer in den IPTC-Keywords, und zwar vor dem Upload. Kaufland liest die Metadaten des Generators und setzt das sichtbare Label selbst; Sie müssen die Metadaten nur unangetastet lassen. Zalando untersagt Deepfakes und sichtbare Overlays und verlangt die Markierung unsichtbar in den Metadaten (Stand 20.09.2026).

Die Verfahren im Überblick

Die gesetzliche Grundlage ist für alle gleich: Art. 50 KI-VO, anwendbar seit dem 2. August 2026, verlangt bei Deepfakes eine für Menschen erkennbare Offenlegung, dazu die maschinenlesbare Kennzeichnung durch den Generator. Was daraus wird, entscheidet jede Plattform selbst. Die Tabelle zeigt die Schritte je Marktplatz; Details und Quellen folgen darunter.

SchrittAmazonKauflandZalando
1. Bild einstufenKI-generierte Person im Bild oder Video: ja oder nein; nur diese Bilder fallen unter die Amazon-RegelReale Person oder reales Ereignis künstlich dargestellt: ja oder neinDeepfake im Sinne der Richtlinie: dann nicht einreichen
2. Sichtbare OffenlegungNicht im Hauptbild, weil Text und Grafiken dort untersagt sind; KI-Szenen als Zusatzbild mit Hinweis im BildtextSetzt der Marktplatz automatisch als Label auf der ProduktseiteNicht erlaubt: keine Text-Overlays, keine Wasserzeichen im Bild
3. MaschinenlesbarSchlüsselwort contains-synthetic-performer im Feld dc:subject (XMP) mit einem IPTC-fähigen EditorMetadaten des Generators unverändert lassen, nicht neu exportieren oder strippenUnsichtbare Markierung in Metadaten oder Wasserzeichen, dauerhaft und upload-fest
4. HochladenVor dem Upload in Angebote und A+-Inhalte taggenNormaler Upload per Seller Portal oder FeedUpload nach Bildrichtlinie; Model-Ansichten nur mit echten Personen
5. PrüfenHinweis auf der Detailseite kontrollieren, den Amazon bei erkannten Tags einblendetLabel auf der Produktseite kontrollieren; fehlt es bei einem Deepfake, selbst nachbessernAblehnungscodes der Qualitätsprüfung auswerten, KI-Artefakte vermeiden
Quellen: Amazon-Mitteilung „Sie müssen jetzt KI-generierte Personen in Angeboten und Inhalten für A+ kennzeichnen“ (Seller Forum, Juli 2026). Kaufland Global Marketplace „EU AI Act: Was Onlinehändler jetzt wissen sollten“ (23.07.2026). Zalando Partner University „Zalando image guidelines“ (Stand 31.08.2026). Alle abgerufen am 20.09.2026.

KI-Bilder auf Amazon kennzeichnen: das Metadaten-Tag für generierte Personen

Amazon verlangt seit Juli 2026, dass Bilder und Videos mit fotorealistischen KI-generierten Personen vor dem Hochladen das Schlüsselwort contains-synthetic-performer im XMP-Feld dc:subject tragen, das ist das IPTC-Feld Keywords. Amazon blendet dann einen Hinweis für Kunden ein. Nicht nötig ist das Tag bei echten Personen, auch wenn sie mit KI bearbeitet wurden, und bei Figuren aus Filmen oder Spielen. Für KI-Bilder ohne Personen nennt die Mitteilung keine Amazon-eigene Kennzeichnung; hier gilt das Gesetz direkt (Mitteilung im Seller Forum, Abruf 20.09.2026).

Bei Amazon zählt allein, ob eine fotorealistische KI-Person im Bild ist; dann trägt die Datei vor dem Upload das Schlüsselwort in den Keywords, und das Hauptbild bleibt das echte Foto.

Zwei Models in schwarzem und dunkelblauem Hemd in einem Bürogang, KI-Szene

KI-Szenen um das echte Produkt

BildinhaltKennzeichnung bei Amazon
Fotorealistische, KI-generierte PersonSchlüsselwort contains-synthetic-performer vor dem Upload
Echte Person, auch mit KI bearbeitetKein Schlüsselwort nötig
Figur aus Film oder SpielKein Schlüsselwort nötig
KI-Bild ohne PersonenKeine Amazon-eigene Kennzeichnung genannt; das Gesetz gilt direkt
Quelle: Amazon-Mitteilung im Seller Forum, Juli 2026.
  1. Schritt 1: Bild prüfen

    Enthält das Bild eine fotorealistische, KI-generierte Person? Nur dann greift die Amazon-Regel. Zeigt es ein reales Produkt in einer KI-Szene, greift die gesetzliche Offenlegung.

  2. Schritt 2: Schlüsselwort setzen

    Tragen Sie contains-synthetic-performer in das Feld Keywords ein, in Bildprogrammen meist unter Stichwörter oder IPTC. Schreibweise exakt, keine Leerzeichen.

  3. Schritt 3: Export ohne Verlust

    Speichern Sie das Bild so, dass XMP-Daten erhalten bleiben; ein Screenshot oder ein Export mit „Metadaten entfernen“ löscht das Tag.

  4. Schritt 4: Hauptbild frei halten

    Das Hauptbild bleibt das Foto des echten Produkts auf Weiß. KI-Szenen gehören in die Zusatzbilder, mit Offenlegung im Bildtext oder als Beschriftung, soweit die Bildregeln das zulassen.

  5. Schritt 5: Kontrollieren

    Prüfen Sie nach dem Upload die Detailseite und die Bildqualitätswarnungen in Seller Central; abgelehnte Bilder ersetzen Sie durch Studioaufnahmen.

Kaufland: Metadaten drin lassen, das Label kommt vom Marktplatz

Kaufland liest die unsichtbaren Metadaten, die KI-Generatoren nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO einbetten, und versieht solche Bilder beim Upload automatisch mit einem sichtbaren KI-Label. Händler müssen dafür nur eines tun: die Metadaten unverändert lassen. Kaufland stellt zugleich klar, dass nicht jedes KI-erzeugte Produktbild ein Label braucht und bearbeitete Bilder kein Label brauchen. Die Pflicht greift, wenn der Eindruck einer realen Person oder eines realen Ereignisses entsteht (Beitrag vom 23.07.2026, Abruf 20.09.2026).

Pinker Sessel mit Kissen, gelber Beistelltisch und Stehleuchte vor hellblauer Wand auf gemustertem Teppich
Bearbeitetes Bild: Möbel in einen Raum montiert
  1. Schritt 1: Generator mit Kennzeichnung nutzen

    Verwenden Sie Werkzeuge, die IPTC Digital Source Type oder ein C2PA-Manifest schreiben; Anbieter sind dazu seit dem 2. August 2026 verpflichtet, Altsysteme bis zum 2. Dezember 2026.

  2. Schritt 2: Datei unverändert weitergeben

    Keine Konvertierung, kein Screenshot, kein Export mit Metadatenverlust zwischen Generator und Upload.

  3. Schritt 3: Hochladen

    Über Seller Portal oder Feed wie jedes andere Bild; die Erkennung läuft automatisch.

  4. Schritt 4: Label prüfen

    Öffnen Sie die Produktseite und kontrollieren Sie, ob das KI-Label erscheint. Fehlt es bei einem Bild, das ein Deepfake ist, ergänzen Sie die Offenlegung selbst, zum Beispiel im Bildtext.

Zalando: keine Deepfakes, keine Overlays, unsichtbare Markierung

Die Zalando-Bildrichtlinie (Stand 31.08.2026) erlaubt keine sichtbaren Labels im Bild, weder Text-Overlays noch Wasserzeichen. Inhalte, die nach dem Gesetz eine sichtbare Kennzeichnung bräuchten, also Deepfakes, dürfen Partner gar nicht einreichen. Für zulässige KI-Inhalte empfiehlt der Marktplatz dringend eine unsichtbare Markierung in den Metadaten oder per unsichtbarem Wasserzeichen; die Metadaten müssen dauerhaft sein und den Upload überstehen, Umsetzung bis Dezember 2026. Model-Ansichten brauchen echte Personen, KI-typische Fehler wie verzerrte Logos oder falsche Schatten führen zur Ablehnung (Zalando Partner University, Abruf 20.09.2026).

PunktZalando-Bildrichtlinie
Sichtbare Labels im BildNicht erlaubt, weder Text-Overlay noch Wasserzeichen
DeepfakesDürfen nicht eingereicht werden
Zulässige KI-InhalteUnsichtbare Markierung in Metadaten oder per Wasserzeichen dringend empfohlen, dauerhaft und upload-fest, Umsetzung bis Dezember 2026
Model-AnsichtenNur mit echten Personen
KI-typische FehlerVerzerrte Logos oder falsche Schatten führen zur Ablehnung
Zalando Partner University, Stand 31.08.2026.
  1. Schritt 1: Deepfake-Test

    Zeigt das Bild etwas Reales fotorealistisch und wirkt wie ein Foto? Dann nicht einreichen; fotografieren Sie stattdessen.

  2. Schritt 2: KI nur, wo sie zulässig ist

    Zulässig bleiben KI-Anteile, die keinen falschen Eindruck von Echtheit erzeugen; im Zweifel klärt das Partner-Team die Kategorie.

  3. Schritt 3: Unsichtbar markieren

    Digital Source Type und C2PA-Manifest einbetten, kein Overlay, keine Signatur im Bild.

  4. Schritt 4: Echte Models

    Model-Ansichten nur mit echten Personen; für Hollowman-Ansichten reicht die Puppe, die im Bild verschwindet.

  5. Schritt 5: Qualität prüfen

    Bilder vor dem Upload auf KI-Artefakte kontrollieren: Logos, Knöpfe, Nähte, Schatten, Proportionen.

Otto und eBay: keine eigene Regel gefunden

Für Otto Market und eBay haben wir bis zum 20.09.2026 keine veröffentlichte, eigene Vorgabe zur KI-Kennzeichnung gefunden. Dort gilt das Gesetz unmittelbar: Deepfakes offenlegen, Metadaten erhalten. eBay verlangt außerdem, dass Bilder den angebotenen Artikel korrekt zeigen, und untersagt Katalogbilder bei Gebrauchtware (eBay-Hilfe, Abruf 20.09.2026). Fragen Sie den Partner-Support nach dem aktuellen Stand, bevor Sie KI-Szenen einstellen.

Wo ein Marktplatz keine eigene Regel veröffentlicht hat, gilt die KI-Verordnung unmittelbar: Deepfakes offenlegen, Metadaten erhalten, den Artikel korrekt zeigen.

Nahrungsergänzungsmittel mit Faltschachtel und Dose auf einem Holztisch in der Küche, KI-Szene

Was für alle Marktplätze gilt

  • Hauptbild ist eine Aufnahme des echten Artikels; KI-Szenen sind Zusatzbilder.
  • Deepfake-Test vor jedem Upload: Ähnelt es Realem, existiert es, wirkt es echt?
  • Sichtbare Offenlegung dort, wo Kunden das Bild sehen; Metadaten zusätzlich, nie allein.
  • Metadaten bis zum Upload erhalten und danach kontrollieren, was die Plattform daraus macht.
  • Zuständigkeit im Auftrag regeln: Wer taggt, wer prüft, wer dokumentiert.
Vorher-nachher-Vergleich: heller Wohnraum links nur mit Sofa, rechts digital ergänzt um Sessel, Tische und Leuchte
Links vorher, rechts nachher: derselbe Raum mit ergänzten Möbeln, Leuchte und neuem Fensterblick.

Wie wir Bildsätze für Marktplätze aufbauen, steht auf der Seite Amazon und eBay; wie eine KI-Szene um das fotografierte Produkt entsteht und gekennzeichnet wird, auf KI-generierte Produktbilder. Die rechtliche Einordnung, wann ein Bild überhaupt ein Deepfake ist, erklärt der Beitrag Müssen KI-Produktbilder gekennzeichnet werden?.

Wir klären vor einer Serie mit KI-Szenen, wer das Schlüsselwort setzt und wer nach dem Upload nachschaut, was die Plattform daraus gemacht hat. In keiner Hilfeseite steht etwas dazu, und genau an dieser Stelle entstehen später die meisten Rückfragen.

Wir sehen in Anfragen zwei Missverständnisse. Das erste: Ein sichtbarer Hinweis im Hauptbild sei die sichere Lösung. Dabei verstößt er gegen die Bildregeln der Marktplätze. Das zweite: Die Metadaten allein genügten. Sie sind aber nur die maschinenlesbare Hälfte der Pflicht.

Wir liefern KI-Szenen deshalb zusammen mit dem Packshot des echten Artikels aus, der das Hauptbild bleibt, und legen die Originaldatei mit vollständigen Metadaten dazu. Welche Felder und Nachweise dazugehören, steht auf der Seite Datenpaket zum Produktbild.

MissverständnisWas dagegen spricht
Ein sichtbarer Hinweis im Hauptbild ist die sichere LösungEr verstößt gegen die Bildregeln der Marktplätze
Die Metadaten allein genügenSie sind nur die maschinenlesbare Hälfte der Pflicht

Kurz gefasst

Amazon: contains-synthetic-performer in den IPTC-Keywords für KI-generierte Personen, Hauptbild bleibt das echte Foto. Kaufland: Metadaten des Generators unverändert lassen, das sichtbare Label setzt der Marktplatz. Zalando: keine Deepfakes, keine Overlays, unsichtbare Markierung in den Metadaten. Für alle gilt Art. 50 KI-VO: sichtbare Offenlegung plus maschinenlesbare Kennung. Echte Studioaufnahmen als Hauptbild vermeiden die Frage für den wichtigsten Bildplatz.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Antworten auf die Fragen, die Händler und Hersteller uns am häufigsten stellen.

  • Wie kennzeichne ich KI-Bilder auf Amazon?

    Bilder mit fotorealistischen KI-generierten Personen erhalten vor dem Upload das Schlüsselwort contains-synthetic-performer im XMP-Feld dc:subject, dem IPTC-Feld Keywords, gesetzt mit einem IPTC-fähigen Editor. Amazon zeigt Kunden dann einen Hinweis. Für KI-Szenen ohne Personen gilt die gesetzliche Offenlegung; das Hauptbild bleibt ein Foto des echten Produkts (Amazon-Mitteilung Juli 2026).

  • Muss ich ein KI-Bild im Amazon-Listing kennzeichnen, wenn keine Person zu sehen ist?

    Amazons Metadaten-Regel betrifft nur KI-generierte Personen. Zeigt das Bild ein reales Produkt in einer generierten, fotorealistischen Szene, ist es nach unserer Lesart trotzdem ein Deepfake nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO und muss für Kunden erkennbar offengelegt werden, etwa im Bildtext des Zusatzbildes; ein Hinweis im Hauptbild kollidiert mit den Bildregeln.

  • Wie kennzeichnet Kaufland KI-Bilder?

    Automatisch: Der Marktplatz liest die unsichtbaren Metadaten, die der Generator einbettet, und setzt beim Upload ein sichtbares KI-Label. Händler lassen die Metadaten unverändert. Nach dem Kaufland-Beitrag vom 23.07.2026 braucht nicht jedes KI-Bild ein Label, bearbeitete Bilder gar keins; die Pflicht greift beim Eindruck einer realen Person oder eines realen Ereignisses.

  • Erlaubt Zalando KI-generierte Bilder?

    Eingeschränkt. Deepfakes und Inhalte, die eine sichtbare Kennzeichnung bräuchten, sind nicht erlaubt, sichtbare Overlays und Wasserzeichen ebenfalls nicht. Zulässige KI-Inhalte sollen unsichtbar in Metadaten oder Wasserzeichen markiert sein, dauerhaft und upload-fest; Model-Ansichten brauchen echte Personen (Zalando image guidelines, Stand 31.08.2026).

  • Was bedeutet contains-synthetic-performer?

    Es ist das Schlüsselwort, das Amazon für Medien mit KI-generierten Personen vorschreibt. Es steht im XMP-Feld dc:subject, das Bildprogramme als Keywords oder Stichwörter anzeigen. Amazon liest es beim Upload und blendet einen Kundenhinweis ein. Es ersetzt nicht das IPTC-Feld Digital Source Type, das die Herkunft des ganzen Bildes beschreibt.

  • Bleiben die KI-Metadaten beim Upload erhalten?

    Nicht überall. Manche Plattformen entfernen XMP-Daten beim Verarbeiten der Bilder, Kaufland und Zalando werten sie dagegen aus. Prüfen Sie nach dem Upload mit einem Metadaten-Editor oder dem C2PA-Prüfwerkzeug, was übrig ist, und halten Sie in Ihrer eigenen Ablage die Originaldatei mit vollständigen Metadaten vor.

  • Was gilt bei Otto und eBay für KI-Bilder?

    Eine eigene Kennzeichnungsregel haben wir bis zum 20.09.2026 dort nicht gefunden. Es gilt die KI-Verordnung direkt: Deepfakes offenlegen, Metadaten erhalten, keine Irreführung über den Artikel. eBay verlangt zudem Bilder, die den Artikel korrekt zeigen, und verbietet Katalogbilder bei Gebrauchtware. Fragen Sie den Partner-Support nach dem aktuellen Stand.

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