Personen im Produktbild: Einwilligung, Model-Release und die Kennzeichnung KI-generierter Models
Von Max, Leitung KundenbetreuungVeröffentlicht Aktualisiert 5 Min. Lesezeit
Sobald eine erkennbare Person im Produktbild zu sehen ist, brauchen Sie ihre Einwilligung zur Veröffentlichung (§ 22 KUG) und eine datenschutzrechtliche Grundlage nach DSGVO. Beides regelt ein Model-Release-Vertrag mit Nutzungsarten, Kanälen und Dauer. Für vollständig KI-erzeugte, fotorealistische Personen gelten seit August 2026 Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO und eigene Marktplatzregeln.
Wann eine Person im Bild eine Einwilligung braucht
Ein Bildnis liegt vor, sobald die Person erkennbar ist. Das kann am Gesicht liegen, ebenso an Statur, Tätowierung, Frisur oder Umfeld. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden (§ 22 KUG); wer für das Abbilden eine Entlohnung erhalten hat, gilt im Zweifel als einverstanden. Die Ausnahmen des § 23 KUG greifen bei Produktbildern kaum, weil das Model das Motiv ist.
Dazu kommt die DSGVO: Das Foto ist ein personenbezogenes Datum und braucht eine Rechtsgrundlage, entweder die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 DSGVO) oder den Vertrag mit dem Model (Art. 6 Abs. 1 lit. b). Mitarbeitende willigen freiwillig und schriftlich oder elektronisch ein (§ 26 BDSG); für Kinder unterschreiben beide Sorgeberechtigten.
Welcher Fall welchen Nachweis verlangt
Ob Einwilligung, Vertrag oder Kennzeichnung nötig ist, hängt davon ab, wer im Bild erkennbar ist und ob die Person echt oder KI-erzeugt ist; der Nachweis gehört in Ihre Ablage.

| Fall | Rechtsgrundlage | Nachweis in Ihrer Ablage |
|---|---|---|
| Gebuchtes Model mit Honorar | § 22 KUG; Vertrag als Grundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO | Model-Release mit Nutzungsarten, Kanälen, Gebiet und Dauer; Honorarbeleg |
| Mitarbeitende als Model | § 22 KUG; Einwilligung nach Art. 6 und 7 DSGVO sowie § 26 BDSG, freiwillig und widerruflich | Schriftliche Einwilligung, Regelung für Widerruf und Ausscheiden |
| Kinder und Jugendliche | § 22 KUG und DSGVO mit Einwilligung beider Sorgeberechtigten | Vertrag mit den Eltern, Altersnachweis |
| Nur Hände oder Körperteile ohne Erkennbarkeit | Kein Bildnis; DSGVO je nach Erkennbarkeit | Vereinbarung trotzdem empfehlenswert |
| Hollowman, Legeware, Freisteller | Keine Person abgebildet | Kein Nachweis nötig |
| Stockbild mit Model | Lizenz des Anbieters; das Model-Release hält der Anbieter | Lizenznachweis, Einschränkungen für sensible Themen |
| Vollständig KI-erzeugte, fotorealistische Person | Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO durch den Betreiber; Marktplatzregeln | Kennzeichnung im Bild oder in Metadaten, Nachweis der Erzeugung |
| Digitaler Zwilling eines echten Models | Einwilligung, die die KI-Nutzung des Abbilds ausdrücklich umfasst, plus Kennzeichnung | Model-Release mit KI-Klausel |
Was in den Model-Release-Vertrag gehört
- Nutzungsarten: Produktbilder in Shop und auf Marktplätzen, Anzeigen, Social Media, Katalog, Messe
- Gebiet: weltweit, weil Marktplätze international ausliefern
- Dauer: unbefristet oder feste Laufzeit mit Datum für die Entfernung aus allen Kanälen
- Honorar oder Gegenleistung, weil die Entlohnung die Einwilligung nach § 22 KUG stützt
- Bearbeitung: Retusche, Freistellung, Composings; KI-Nutzung des Abbilds nur mit ausdrücklicher Zustimmung
- Widerruf: Voraussetzungen, Auslauffrist und was mit gedruckten Katalogen geschieht
- Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO und ein Kontakt für Anfragen des Models
Wir klären vor einem Termin mit Model, welche Kanäle die Bilder später erreichen sollen, und zwar vollständig: Shop, Marktplätze, Händler, Anzeigen, Social Media, Messe. Der Grund ist unangenehm einfach. Ein Release, in dem Marktplätze und Händler fehlen, endet genau dort, wo die Bilder gebraucht werden, und nachverhandeln lässt sich das nur, solange das Model erreichbar und einverstanden ist. Mit echten Models vereinbaren wir die Lizenz mit der Model-Agentur. Welche Ansichten am Ende in den Bildsatz gehören, steht auf der Seite Preise pro Bild.
Widerruf: DSGVO und KUG ziehen nicht am selben Strang
Eine datenschutzrechtliche Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die Einwilligung nach § 22 KUG nur aus wichtigem Grund. Deshalb stützen Model-Verträge mit Honorar die Nutzung auf den Vertrag statt auf eine Einwilligung und regeln Auslauffrist, Entfernung aus aktiven Kanälen und Bestandsschutz für Gedrucktes.
KI-generierte Models: Kennzeichnung und Marktplatzregeln
Seit dem 2. August 2026 müssen Betreiber offenlegen, wenn Bild-, Ton- oder Videoinhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden und reale Personen authentisch erscheinen lassen (Art. 50 Abs. 4 KI-VO); Anbieter der KI-Systeme müssen die Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen (Abs. 2). Ein fotorealistisches KI-Model, das ein Produkt trägt, fällt nach unserem Verständnis darunter; eine Illustration oder Retusche an einer echten Person nicht.
Amazon verlangt seit Juli 2026 für Bilder und Videos mit vollständig KI-erzeugten, fotorealistischen Personen den Metadaten-Eintrag „contains-synthetic-performer“ im XMP-Feld dc:subject vor dem Upload. Kunden sehen dann einen Hinweis auf der Produktseite. Ausgenommen sind echte Personen, auch KI-retuschiert, Illustrationen und Bilder ohne Personen (Amazon-Mitteilung im Seller Forum, Juli 2026, Abruf 20.09.2026).
Zalando verlangt, dass Modelansichten mit einer echten Person fotografiert wurden. KI-Inhalte sind nur mit unsichtbarer Kennzeichnung in Metadaten oder Wasserzeichen zulässig, sichtbare Labels im Bild sind untersagt. Frist für die eingebettete Kennzeichnung ist Dezember 2026 (Zalando Image Guidelines, Stand 31.08.2026). Kaufland setzt beim Upload automatisch ein sichtbares KI-Label, wenn die Metadaten eine KI-Erzeugung ausweisen (Beitrag vom 23.07.2026). Die Schritte je Marktplatz stehen im Beitrag zur Kennzeichnungspflicht für KI-Produktbilder.

Ohne Personenrechte: Hollowman, Legeware, Hände
Wir arbeiten in den meisten Bekleidungsaufträgen ohne Personen im Bild, und das ist keine Ausweichbewegung. Hollowman und Legeware beantworten die Frage nach Schnitt, Passform und Verarbeitung, ohne dass eine Nachweiskette entsteht, die über Jahre gepflegt werden muss. Wir raten deshalb, zuerst die Regeln der Kanäle zu lesen, auf denen der Artikel läuft, und erst danach über ein Model zu entscheiden. Wo Hollowman als Hauptbild zulässig ist, entfällt die Frage ganz; die Abgrenzung erklärt der Beitrag Hollowman, Legeware oder Model.

Wer die Einwilligungsfrage vermeiden will, zeigt Bekleidung an der unsichtbaren Puppe oder als Legeware. Die Hollowman-Fotografie ohne Model bildet Form und Passform ohne Person ab und ist bei Amazon, eBay und Zalando als Freisteller zulässig, mit Ausnahmen je Kategorie. Für Erwachsenenbekleidung verlangt Amazon laut Style Guide Bekleidung das Hauptbild am Model, Hollowman und Legeware bleiben dort Zusatzbilder. Wo der Marktplatz Modelansichten verlangt, hilft nur ein sauberer Model-Release; Aufnahmen mit Models bieten wir in der People-Fotografie im Studio auf Anfrage an.

Häufige Fehler
- Mündliche Zusage statt Vertrag; im Streit fehlt der Nachweis der Einwilligung
- Release ohne Marktplätze und Händler, obwohl die Bilder dort landen
- Mitarbeitende fotografiert, ohne Freiwilligkeit und Ausscheiden zu regeln
- KI-Model ohne Kennzeichnung hochgeladen oder mit sichtbarem Label, wo der Marktplatz Metadaten verlangt
Mündliche Zusagen, ein Release ohne Marktplätze, ungeregelte Mitarbeiterfotos und unmarkierte KI-Models sind die typischen Lücken; schriftlich, mit allen Kanälen und mit KI-Klausel schließen Sie sie.

Grenzen
Kurz gefasst
Eine erkennbare Person im Produktbild braucht eine Einwilligung nach § 22 KUG und eine DSGVO-Grundlage; der Model-Release-Vertrag regelt beides mit Umfang, Kanälen und Dauer. Verträge mit Honorar stützen die Nutzung auf den Vertrag, weil eine reine Einwilligung widerrufbar ist. Fotorealistische KI-Personen sind seit August 2026 zu kennzeichnen; Amazon verlangt einen Metadaten-Eintrag, Zalando unsichtbare Kennzeichnung und echte Menschen in Modelansichten. Hollowman, Legeware und Freisteller kommen ohne Personenrechte aus.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Antworten auf die Fragen, die Händler und Hersteller uns am häufigsten stellen.
Brauche ich ein Model-Release für Produktfotos?
Ja, sobald eine Person erkennbar ist. Der Vertrag belegt die Einwilligung nach § 22 KUG und liefert die datenschutzrechtliche Grundlage; er regelt Nutzungsarten, Kanäle, Gebiet, Dauer und Bearbeitung. Für Freisteller, Hollowman und Legeware ohne Person brauchen Sie keinen Release; bei reinen Handaufnahmen empfiehlt sich trotzdem eine kurze Vereinbarung.
Reicht eine mündliche Einwilligung des Models?
Rechtlich kann eine Einwilligung formlos erteilt werden, im Streit müssen Sie sie aber beweisen. Für Mitarbeitende verlangt § 26 BDSG die Schriftform oder die elektronische Form. Deshalb gilt in der Praxis: immer schriftlich, mit Datum, Umfang und Unterschrift, bei Kindern von beiden Sorgeberechtigten.
Kann ein Model die Einwilligung widerrufen?
Eine datenschutzrechtliche Einwilligung ja, jederzeit für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die Einwilligung nach § 22 KUG nur aus wichtigem Grund. Verträge mit Honorar stützen die Nutzung deshalb auf den Vertrag und regeln Auslauffristen und den Bestandsschutz für Gedrucktes. Bereits verbreitete Kataloge müssen Sie nach unserem Verständnis nicht zurückrufen.
Müssen KI-generierte Models gekennzeichnet werden?
Ja, nach unserem Verständnis seit dem 2. August 2026: Wer fotorealistische, künstlich erzeugte Personen veröffentlicht, muss das offenlegen (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). Marktplätze setzen das unterschiedlich um: Amazon über einen Metadaten-Eintrag, Zalando über unsichtbare Kennzeichnung in Metadaten, Kaufland über ein automatisch gesetztes Label (Abruf 20.09.2026).
Verlangt Zalando echte Menschen in Modelansichten?
Ja. Die Zalando Image Guidelines verlangen, dass Modelansichten mit einer echten Person fotografiert wurden. KI-Inhalte sind nur mit eingebetteter, unsichtbarer Kennzeichnung zulässig, und sichtbare Labels im Bild sind nicht erlaubt (Stand 31.08.2026). Freisteller und Hollowman-Ansichten ohne Person bleiben davon unberührt.
Wie kennzeichne ich KI-Personen bei Amazon?
Mit dem Eintrag „contains-synthetic-performer“ im XMP-Feld dc:subject der Bilddatei, gesetzt vor dem Upload mit einem Metadaten-Editor; Amazon zeigt dann einen Hinweis auf der Produktseite (Stand Juli 2026). Nötig ist das nur für vollständig KI-erzeugte, fotorealistische Personen, nicht für echte Models, Retuschen oder Illustrationen.
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